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corona
Die Heilmittelerbringer durften während der gesamten Corona Zeit ihren Betrieb aufrecht erhalten. Als systemrelevanter Teil des Gesundheitswesens sind wir uns der Verantwortung bewusst, einen maximalen Schutz für unsere Patienten und Mitarbeiter sicherzustellen.
Dies tun wir indem wir uns an die aktuellen Richtlinien der Berufsgenossenschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit und die, des Robert Koch Instituts halten.
Es gilt bei uns weiterhin die FFP2 Maskenpflicht.
Zusätzlich sind alle unsere Praxisräume mit hochwertigen Luftreinigungsgeräten ausgestattet.
Maßnahmen und richtlinien an die wir uns halten:
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